Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für E-Scooter

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Was ist eine/die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?

Wozu wird eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) benötigt?

Wer einen (z.B. in China gekauften) Elektroscooter (E-Tretroller) in Deutschland fahren möchte, benötigt eine ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) oder eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis).

Die deutsche Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) regelt Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr. Erst wenn ein Fahrzeug alle geforderten Anforderungen erfüllt, darf es am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört in erster Linie eine Betriebserlaubnis, wovon es im deutschen Recht zwei Varianten gibt.

  • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und der
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Ohne Betriebserlaubnis keine Zulassung!

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen laut § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) nur dann in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Solch eine Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug:

Woher bekomme ich eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für meinen E-Scooter?

Eine allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird dem E-Scooter Hersteller auf Kosten einer Herstellerprüfung (in Form einer Typgenehmigung) erteilt.

Alle der Typgenehmigung entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung, mittels derer der Nachweis erbracht werden kann, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht und geführt werden kann.

Kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen, aberkannt werden?

Ja. Eine ABE kann „gegeben“ und auch wieder „genommen“ werden, erlöschen. Zwar bleibt eine erteilte Betriebserlaubnis für immer erhalten, doch Veränderungen am Fahrzeug (z.B. zusätzlicher Lithium-Ionen-Akku) führen zu einem Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis. Ohne ABE ist der E-Scooter nicht mehr versichert und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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