Unzulässige E-Scooter Modifikation: Zusätzlicher Akku während der Fahrt

E-Scooter externer Akku-Pack
E-Scooter externer Akku-Pack

Verboten: Anbau zusätzlicher Akkus

Ein zusätzlich am E-Scooter angebauter Li-Ionen-Akku könnte während der Fahrt die Reichweite und auch die Leistung/Zugkraft verbessern. Doch leider ist das in Deutschland nicht erlaubt. Es handelt sich dabei um eine unzulässige Modifikation des E-Tretrollers, dessen allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) damit erlischt. Der elektrische Tretroller darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen – wenn diese Modifikation bei einer Kontrolle entdeckt wird.

Erlaubt: Mitführen eines Reserve-Akkus bei Scootern mit Wechselakku

Wenn Dein Scooter nicht für den Betrieb mit einem Wechselakku genehmigt wurde, ist der Betrieb eines externen Akkus verboten und führt zur Zahlung eines Bußgeldes aufgrund des Versagens der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).

Wurde Dein Scooter vom Werk her mit der Option eines Wechselakkus gebaut und in Deutschland genehmigt, darfst Du zusätzliche Akkus mitführen und in Betrieb nehmen.

Merke: Zusätzliche (externe) Akkus am E-Scooter sind verboten, außer der Scooter wurde für den Betrieb mit einem (bestimmten) Wechselakku gebaut und in Deutschland zugelassen.

Aufladen des E-Scooter-Akkus während der Fahrt über eine Powerbank

Wenn ein Scooter/Roller nicht über eine dafür vorgesehene Ladebuchse verfügt, ist eine diesbezügliche Manipulation eine unzulässige Modifikation am Scooter und führt zum Erlöschen der ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis).


Link: Bußgelder/ Strafen für E-Scooter Halter