Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für importierte E-Scooter

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er einen aus China importierten Elektro-Scooter (E-Tretroller) auf deutschen Straßen fahren möchte, benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE).

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt die Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland fest. Nur Fahrzeuge, die alle Anforderungen erfüllen, dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört auch eine Betriebserlaubnis.

Eine Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu betreiben. Es wird unterschieden zwischen:

  • Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE)
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird von einer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt. Beispiele:

  • ein selbst konstruiertes Fahrzeug
  • der Import eines Fahrzeugs (z.B. E-Scooter), das noch keine Zulassung in Deutschland hat

Die Einzelbetriebserlaubnis wird basierend auf dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt. In den alten Bundesländern wird dieses Gutachten vom TÜV, in den neuen Bundesländern von der DEKRA erstellt.

Erfüllt der E-Tretroller alle Voraussetzungen, bestätigt der TÜV/DEKRA den ordnungsgemäßen Zustand durch ein Gutachten. Dieses Gutachten benötigt die Zulassungsstelle, um Fahrzeugdokumente auszustellen. Mit diesen Dokumenten kann eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abgeschlossen und das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden.

Weitere Voraussetzungen für eine EBE

Um eine Einzelbetriebserlaubnis für ein Elektrokleinstfahrzeug zu erhalten, müssen in der Regel weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wichtiger Punkt ist der Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Nachweis) gemäß ECE-R10.

Viele Hersteller aus Fernost haben zwar eine CE-Kennzeichnung, diese genügt jedoch nicht für Fahrzeuge. Die Prüfanforderungen für Fahrzeuge sind deutlich höher. Wer für sein importiertes Elektrokleinstfahrzeug eine EBE beantragen möchte, muss den Hersteller nach einem EMV-Nachweis gemäß ECE-R10 fragen. Erst wenn der E-Tretroller diesen Nachweis hat, kann der TÜV oder die DEKRA ein Gutachten und gegebenenfalls eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen.

Käufer sollten sich nicht auf allgemeine „Versprechen“ und Erklärungen verlassen. Eine „gleichwertige“ Bescheinigung ist in Deutschland nicht dasselbe wie ein EMV-Nachweis gemäß ECE-R10.

Sicherheit vor Manipulationen

Ein weiterer Prüfpunkt beim Gutachten von TÜV/DEKRA ist die „Anti-Manipulations-Sicherheit“. Der Scooter darf nicht durch einfache mechanische Manipulationen oder öffentliche Apps getunt werden können. Der E-Tretroller muss vom Werk aus auf 20 km/h und 500 Watt Motorleistung begrenzt sein.

Beleuchtung des E-Scooters

Die Beleuchtung wird oft mit einfachen LED-Leuchten realisiert, die nicht den deutschen Kfz-Vorschriften entsprechen. Um den Anforderungen zu genügen, muss die Beleuchtung ein Prüfzeichen (E-Kennzeichen) tragen. Ist keine Beleuchtung mit einem solchen ECE-Prüfzeichen vorhanden, muss sie ersetzt werden.

Kosten einer Einzelbetriebserlaubnis für E-Tretroller

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der importierte Elektro-Scooter vom TÜV/DEKRA begutachtet und eine EBE erteilt werden. Die Kosten betragen etwa 300 bis 400 Euro. Häufig ist ein Gutachten zur Einzelbetriebserlaubnis jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Kosten die eines neuen E-Scooters mit serienmäßiger ABE übersteigen können.

Erlöschen der EBE

Eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen, außer es werden Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen (z.B. Sitzmontage an einem E-Tretroller). In diesem Fall erlischt die Einzelbetriebserlaubnis. Auch der Anbau eines zusätzlichen Lithium-Ionen-Akkus führt zum Erlöschen der EBE. Ohne gültige EBE ist der E-Scooter nicht mehr versichert, was bei einer Kontrolle teuer werden kann.