EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung und Bauartgenehmigung: Alles dasselbe!
Im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge lassen sich in folgende fünf Kategorien einteilen:
- Personenkraftwagen,
- Nutzfahrzeuge,
- Sonderfahrzeuge,
- Krafträder,
- Anhänger.
Wenn ein Autohersteller ein neues Fahrzeug in der EU verkaufen will, muss er zuvor die Genehmigung einer nationalen Behörde einholen. In Deutschland erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Typgenehmigungen für neue Fahrzeug-Typen.
Die Typgenehmigung ist die Genehmigung/Erlaubnis, einen neuen Fahrzeugtyp in der EU verkaufen zu dürfen.
Im Zuge der Typgenehmigung erhalten Fahrzeuge eine Typschlüsselnummer (TSN). Die Typschlüsselnummer (TSN) besteht aus einem achtstelligen alphanumerischen Code, der den Fahrzeugtyp beschreibt. Dieser achtstellige Code ist unterteilt in
eine dreistellige Schlüsselnummer für den Typ und einer fünfstelligen Schlüsselnummer für die Variante und Version des Typs.
Erst wenn alle in der EU vorgeschriebenen Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsanforderungen erfüllt sind, stellen die nationalen Behörden dem Hersteller eine EU-Zulassungsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung autorisieren die Behörden das Inverkehrbringen des Fahrzeugtyps in der Europäischen Union.
Typgenehmigungen gibt es auch bei Kleinstkraftfahrzeugen (E-Scooter).