Wo ist der Unterschied: Elektroroller, E-Tretroller oder E-Scooter?

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Unterschied E-Scooter, Electric Scooter oder E-Tretroller

Um viele Kunden zu fangen, platzieren Hersteller ihre kleinen Elektrofahrzeuge gleich in mehrere Kategorien. Was ist ein E-Scooter und ein E-Tretroller? Dasselbe?

Die Wikipedia benennt mit E-Scooter :

  • Elektromotorroller (von 20 km/h 80 km/h)
  • Elektromobile (6 km/h bis 15 km/h)
  • Elektro-Tretroller (20 km/h in Deutschland, 25 km/h in Österreich), siehe E-Tretroller
  • Elektrokleinstfahrzeuge (6 km/h bis 20 km/h)

Zu „E-Tretroller“ schreibt die Wikipedia:

Ein E-Tretroller, Elektro-Tretroller, oder auch E-Scooter ist ein kleines einspuriges Fahrzeug, das einem Tretroller ähnelt, aber üblicherweise nicht durch Treten, sondern von einem Elektromotor angetrieben wird. In Deutschland gelten E-Tretroller als Elektrokleinstfahrzeug (EKF).

Wikipedia

Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) werden in Deutschland Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet. Diese Fahrzeuge weisen folgende Merkmale auf (§ 1 Abs. 1 eKFV):

  • Fahrzeug ohne Sitz oder selbst balancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
  • eine Lenk- oder Haltestange,
  • eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbst balancierenden Fahrzeugen,
  • eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg.

Der E-Tretroller gehört zu den E-Scootern

Der E-Tretroller ist ein E-Scooter. Ein E-Scooter gehört zu den Elektrokleinstfahrzeuge. Wer im Internet Angebote für solch ein kleines Elektrofahrzeug sucht, sollte nach „E-Tretroller“ suchen.

In Deutschland sind die meisten Elektro-Tretroller allerdings im Straßenverkehr verboten. Um dennoch eine Zulassung und Haftpflichtversicherung für einen E-Tretroller zu erhalten, muss Folgendes beachten:

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • versicherungspflichtig
  • keine Führerscheinpflicht
  • keine Helmpflicht

Die Elektro-Tretroller benötigen eine Straßenzulassung in Form einer gültigen Betriebserlaubnis (ABE), um am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen. Die deutsche Betriebserlaubnis ist jedoch in einem anderen Land nicht zwingend gültig.

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