- Wo ist der Unterschied: Elektroroller, E-Tretroller oder E-Scooter?
- Darum kaufst Du keinen -E-Tretroller ohne Straßenzulassung (ABE)
- Bußgelder & Strafen für E-Tretroller Fahrer
Unterschied E-Scooter, Electric Scooter oder E-Tretroller
Um viele Kunden zu fangen, platzieren Hersteller ihre kleinen Elektrofahrzeuge gleich in mehrere Kategorien. Was ist ein E-Scooter und ein E-Tretroller? Dasselbe?
Die Wikipedia benennt mit E-Scooter :
- Elektromotorroller (von 20 km/h 80 km/h)
- Elektromobile (6 km/h bis 15 km/h)
- Elektro-Tretroller (20 km/h in Deutschland, 25 km/h in Österreich), siehe E-Tretroller
- Elektrokleinstfahrzeuge (6 km/h bis 20 km/h)
Zu „E-Tretroller“ schreibt die Wikipedia:
Ein E-Tretroller, Elektro-Tretroller, oder auch E-Scooter ist ein kleines einspuriges Fahrzeug, das einem Tretroller ähnelt, aber üblicherweise nicht durch Treten, sondern von einem Elektromotor angetrieben wird. In Deutschland gelten E-Tretroller als Elektrokleinstfahrzeug (EKF).
Wikipedia
Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge
Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) werden in Deutschland Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet. Diese Fahrzeuge weisen folgende Merkmale auf (§ 1 Abs. 1 eKFV):
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbst balancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
- eine Lenk- oder Haltestange,
- eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbst balancierenden Fahrzeugen,
- eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg.
Der E-Tretroller gehört zu den E-Scootern
Der E-Tretroller ist ein E-Scooter. Ein E-Scooter gehört zu den Elektrokleinstfahrzeuge. Wer im Internet Angebote für solch ein kleines Elektrofahrzeug sucht, sollte nach „E-Tretroller“ suchen.
In Deutschland sind die meisten Elektro-Tretroller allerdings im Straßenverkehr verboten. Um dennoch eine Zulassung und Haftpflichtversicherung für einen E-Tretroller zu erhalten, muss Folgendes beachten:
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Mindestalter: 14 Jahre
- versicherungspflichtig
- keine Führerscheinpflicht
- keine Helmpflicht
Die Elektro-Tretroller benötigen eine Straßenzulassung in Form einer gültigen Betriebserlaubnis (ABE), um am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen. Die deutsche Betriebserlaubnis ist jedoch in einem anderen Land nicht zwingend gültig.