Elektro-Tretroller (Scooter): Garantie & Gewährleistung

E-Tretroller Straßenzulassung ABE Bertriebserlaubnis
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Wer sich die Amazon-Bewertungen für E-Scooter anschaut, kann den Eindruck gewinnen, dass diese kleinen E-Tretroller aus Pappe gemacht sind. Abgebrochene Schrauben, abgeknickte Lenksäulen, platte Reifen, abgerissene Kabel, gebrochene Bremshebel und weiß der Teufel, was alles noch Geschädigte zu berichten haben.

Die Verkäufer geben sich dann immer zuversichtlich, wie im folgenden Auszug einer Antwort eines Händlers auf eine Kundenfrage bei Amazon:

„Keine Sorge, die von Ihnen gekauften Produkte genießen eine einjährige Garantie. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice auf Amazon.“

Amazon übernimmt nur die Logistik. Amazon lagert die Waren von Drittanbietern ein und versendet sie im Auftrag der Händler. Reparaturservice und Garantiefälle werden jedoch keinesfalls von Amazon übernommen.

Garantie und Gewährleistung dasselbe? Nein!

Die Garantie ist …

In der Umgangssprache wird unter Garantie die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern für einen bestimmten Zeitraum bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, die Funktionsfähigkeit kostenlos wiederherzustellen.

Die Garantie ist ein freiwilliger Service von Herstellern und Händlern. Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht, aber eine gesetzliche Gewährleistungspflicht in Deutschland und der europäischen Wirtschaftsunion.

Die Gewährleistung ist …

Gewährleistung (auch Mängelhaftung) bedeutet, dass der Verkäufer bei einem Mangel (defekt) gesetzlich verpflichtet ist, ihn zu beheben, wenn der Mangel bereits bei Kauf des Produktes vorlag.

In den ersten 6 Monaten kann der Kunde ein defektes Gerät anstandslos zurückgeben. Ab dem 6 Monat tritt eine Beweislastumkehr ein. Der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits innerhalb der ersten sechs Monaten bestand. Kann solche ein Nachweis nicht erbracht werden, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Die Gewährleistung ist im Grunde eine „Verbraucherfalle“. Oft glaubt ein Kunde zwei Jahre lang abgesichert zu sein – doch das ist ein Trugschluss.

Wenn Du wirklich sicher sein willst, beim Kauf eines „echte“ Garantie“ erhalten zu haben, musst du den Verkäufe (vorher) kontaktieren.

Eine gesetzliche Gewährleistungspflicht ist besser als nichts, den viele Händler und Hersteller legen die Regeln der Gewährleistung gern etwas weiter aus und beheben Fehler im Rahmen ihrer Kulanz.

Gesetzliche Gewährleistung in Deutschland

Wenn Du einen E-Tretroller in Deutschland kaufst, kannst du dir sicher sein, dass die gesetzliche Gewährleistung (meistens) auch dann kulant gehandhabt wird, wenn erst nach 1.5 Jahren etwas kaputtgeht – abgesehen von Verschleißteilen. Aber denke daran:

Wenn Du auf Amazon oder Ebay einen Scooter kaufst und der Händler hat keinen Sitz in Deutschland, kommt der Kaufvertrag auch nicht in Deutschland zustande, sondern dort, wo der Händler deine Bestellung aufnimmt und verarbeitet – beispielsweise in China.

Gesetzliche Gewährleistung in der Europäischen Union (EU)

Das bereits zu Deutschland Gesagte tritt grundsätzlich auch die Käufe innerhalb der EU zu.

Aber bedenke:

Ein schwarzes Schaf in Spanien lässt sich nicht davon abhalten, auf die gesetzliche Gewährleistung zu pfeifen, wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass du wegen eines „500 Euro Scooter“ einen deutsch-spanisch sprechenden Anwalt bezahlst, um einen Prozeß in Madrid zu führen.

Gesetzliche Gewährleistung im Rest der Welt (China, Russland, USA)

Du hast deinen Elektro-Tretroller auf Amazon oder Ebay bestellt und der Verkäufer sitz in China? Dann kannst du nur noch hoffen, dass du den Roller mit Prime bestellt hast und als Prime-Kunde von Amazons „großzügigen“ Umtausch- und Rückgaberecht profitierst. Du hast 1 Monat Zeit den E-Tretroller zurückzusenden, auch wenn nichts kaputt ist oder erst recht, wenn etwas defekt ist.

Bist du kein Amazon-Prime-Kunde, dann lass die Finger von Händlern, die in China sitzen.