Unterschied E-Scooter und E-Tretroller – das sagt der Gesetzgeber

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E-Scooter oder E-Tretroller?

Elektroroller sind eine recht neue Erscheinung auf unseren Straßen. Doch was ein Elektroroller ist, wissen so manche Anbieter auch nicht zu sagen. Um so viele Kunden wie möglich zu „fangen“, stecken Hersteller/Verkäufer ihren Produkten oft gleich in mehrere Kategorien.

Wenn wir in der Wikipedia nachlesen, wird als E-Scooter bezeichnet:

  • Elektromotorroller (bis 20 km/h, bis 25 km/h, bis 45 km/h, bis 80 km/h)
  • Elektromobile (6 km/h bis 15 km/h)
  • Elektro-Tretroller (meist bis 20 km/h), siehe E-Tretroller
  • Elektrokleinstfahrzeuge (6 km/h bis 20 km/h)

Rufen wir anschließen den Link zu E-Tretroller auf, bekommen wir Folgendes erklärt:

Ein E-Tretroller, Elektro-Tretroller, oder auch E-Scooter ist ein kleines einspuriges Fahrzeug, das einem Tretroller ähnelt, aber üblicherweise nicht durch Treten, sondern von einem Elektromotor angetrieben wird. In Deutschland gelten E-Tretroller als Elektrokleinstfahrzeuge (EKF).

Wikipedia

Im englischen Sprachraum wird der E-Scooter auch „Electric Scooter“ genannt.

Die Familie der Elektrokleinstfahrzeuge

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet. Fahrzeuge dieser Klasse weisen folgende Merkmale auf (§ 1 Abs. 1 eKFV):

  • Fahrzeug ohne Sitz oder selbst balancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
  • eine Lenk- oder Haltestange,
  • eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbst balancierenden Fahrzeugen,
  • eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg.

Der E-Tretroller gehört zu den E-Scootern

Der E-Tretroller ist ein E-Scooter, der wiederum in die Rubrik Elektrokleinstfahrzeuge fällt. Wer im Internet günstige Angebote für solch ein kleines Leichtgewicht sucht, sollte als Suchbegriff „E-Tretroller“ in die Suche eingeben.

Wer einen Elektro-Tretroller benutzen möchte, muss Folgendes zu seinem Elektro-Tretroller beachten:

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • versicherungspflichtig
  • keine Führerscheinpflicht
  • keine Helmpflicht

Die Elektro-Tretroller benötigen eine Straßenzulassung in Form einer gültigen Betriebserlaubnis (ABE), um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

E-Scooter werden üblicherweise mit Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität ab 7 Ah betrieben.