E-Scooter Haftpflichtversicherung: Was passiert nach dem Verkauf meines eScooters?

E-Scooter unsicheres Fahrradschloss
E-Scooter unsicheres Fahrradschloss
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Was passiert mit der Versicherung, wenn ich meinen E-Scooter verkaufe?

Was muss ich versicherungstechnisch tun, wenn ich meinen E-Scooter verkaufe?

Es gibt zwei Wege, wie Du die Sache mit Deiner bestehenden E-Scooter Haftpflichtversicherung regelst. Entweder behält der neue Besitzer Deine Versicherung, oder er oder Du kündigst die Haftpflichtversicherung bei Deinem Versicherer.

Du überschreibst die Versicherung auf den neuen Käufer

Entscheidest Du Dich dazu, Deinen E-Scooter zu verkaufen, geht die vorhandene Versicherung auf den Käufer über. Du als Versicherer bist dann verpflichtet, den Versicherungsbeitrag entsprechend den Angaben des neuen Besitzers anzupassen. Dies ist der Fall, wenn der neue Besitzer beispielsweise aus einer anderen Altersgruppe kommt als der bisherige Eigentümer.

Teile der Versicherung unverzüglich mit, dass das von Dir versicherte Fahrzeug einen neuen Besitzer hat. Dadurch kann der Vertrag zeitnah auf den neuen Eigentümer übertragen werden und es gibt keine rechtlichen Probleme bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei oder dem Ordnungsamt.

Informierst Du Deine Versicherung nicht über den Besitzerwechsel, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Der neue Besitzer des E-Scooters sollte darüber informiert werden, dass bereits eine Versicherung für das von ihm gekaufte Elektrokleinstfahrzeug besteht. So vermeidest Du, dass es zu einer Doppelversicherung aufseiten des neuen Eigentümers kommt, sollte dieser selbst eine Versicherung abschließen.

Statt Deine Versicherung auf einen neuen Besitzer umzuschreiben, kannst Du sie jedoch auch gleich kündigen und der neue Besitzer wird nicht mit Formalitäten erschlagen, wenn er eine preiswertere Haftpflichtversicherung abschließen möchte.

Der neue Besitzer möchte eine eigene Versicherung abschließen

Der neue Besitzer ist selbstverständlich berechtigt, den bestehenden alten Vertrag innerhalb eines Monats nach Erwerbs des E-Scooters zu kündigen. Entscheidet sich der neue Besitzer deines E-Scooters dazu, die Versicherung zu kündigen, ist der Versicherungsschein an dich (den Versicherer) zurückzugeben und die alte, aufgeklebte Versicherungsplakette muss entwertet werden.

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