Bußgelder & Strafen für E-Tretroller Fahrer

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Bußgeldtabelle für E-Scooter Halter/Fahrer

In Deutschland ist vieles reglementiert und das oft auch zurecht.

Zu zweit auf einem E-Scooter (E-Tretroller) fahren? Das bietet sich oft an. Doch in der Hauptverkehrszeit stellt es ein extremes Sicherheitsrisiko für alle am Straßenverkehr Beteiligen dar.

Die Bremswege vor der Ampel erhöhen sich massiv. Viele E-Roller verfügen über relativ schlechte Bremsen – trotz Straßenzulassung.

Die Manövrierfähigkeit eines Brummers mit 200% Gewichtsauslastung sinkt ins Unterirdische.

„E-Rollerfahren“ ist heute mit einem E-Scooter nicht mehr dasselbe wie von 50 Jahren mit dem Kinderroller. Deshalb müssen Regeln her und das ist gut.

In diesem Beitrag liste ich die häufigsten Verstöße auf, welche mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch es gibt in der Praxis noch viel mehr Konstellationen, die als Ordnungswidrigkeit ausgelegt und geahndet werden können.

Tretroller ohne Straßenzulassung sind verboten.

Wenn Du auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder Straßen mit einem E-Scooter betrittst, muss Dein E-Tretroller eine Straßenzulassung (Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE) besitzen.

  • eine Betriebserlaubnis (ABE),
  • eine Haftpflichtversicherung,
  • eine gültige Versicherungsplakette am E-Tretroller,
  • eine Fahrzeugidentifikationsnummer und
  • ein Fabrikschild vorweisen können.

Wie hoch ist die Strafe bei E-Tretrollern ohne Straßenzulassung und Versicherung?

Das Fahren eines E-Tretrollers (E-Scooter) ohne allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Versicherungsplakette oder Fahrzeug-Identifikationsnummer kann teuer werden. Denn wer einen Elektro-Tretroller ohne ABE sein eigenen nennt, verfügt i.d.R. über keine Versicherungsplakette.

  • Fahren mit dem E-Tretroller ohne Versicherungsplakette 40 €
  • E-Tretroller hat keine ABE 70 €
  • ABE des E-Tretrollers ist abgelaufen 30 €
  • E-Tretroller verfügt über keine Fahrzeug-Identifikationsnummer 10 €

Schnell summieren sich die einzelnen Bußgelder auf einen Betrag von 120 Euro.

Bußgeldkatalog für E-Tretroller Fahrer

Der Gesetzgeber hat einen umfangreichen Bußgeldkatalog für E-Roller Sünder aufgestellt.

  • Glocke/Klingel fehlt oder funktioniert nicht: 15 €
  • Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht: 20 €
  • Fahren mit E-Tretroller auf Gehwegen: 55 €
    • mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 70 €
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 €
    • mit Sachbeschädigung: 100 €
  • Nebeneinander mit E-Tretrollerfahren: 15 €
    • mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 €
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 €
    • mit Sachbeschädigung: 30 €
  • Zu zweit auf einem Kfz fahren: 10 €
  • Freihändig fahren: 10 €
  • Verzögerungseinrichtung (Bremsen) fehlt: 25 €
  • E-Tretroller mit Anhänger fahren: 10 €
  • E-Tretroller erfüllt keine Sicherheitsanforderungen: 25 €
  • E-Tretroller an ein anderes Kfz anhängen: 10 €
  • Richtungsänderung nicht angezeigt: 10 €
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 €
    • mit Sachbeschädigung: 25 €

Bußgeldkatalog E-Tretroller: Bei Rot über die Ampel

  • Bei Rot über Ampel gefahren: 60 € + 1 Punkt
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 € + 1 Punkt
    • mit Sachbeschädigung: 120 € + 1 Punkt
  • Bei Rot über die Ampel gefahren nach 1 Sekunde rot: 100 € + 1 Punkt
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 160 € + 1 Punkt
    • mit Sachbeschädigung: 180 € + 1 Punkt

Wenn Du bei Rot über die Ampel fährst, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Betrunken mit einem E-Tretroller fahren

  • 1 x E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille
    • Bußgeld: 500 Euro
    • Punkte: 2
    • Fahrverbot: 1 Monat
  • 2 x mal E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille
    • Bußgeld: 1.000 Euro
    • Punkte: 2
    • Fahrverbot: 3 Monate
  • 3 x E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille
    • Bußgeld: 1.500 Euro
    • Punkte: 2
    • Fahrverbot: 3 Monate
  • E-Scooter gefahren ab 0,3 Promille
    • Verkehrs­teilnehmer gefährdet
    • Unfall verursacht
    • auffällig geworden
      • 3 Punkte, Freiheits- oder Geldstrafe, evtl. Entzug der Fahrerlaubnis
  • E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille
    • 3 Punkte, Freiheits- oder Geldstrafe, evtl. Entzug der Fahrerlaubnis

E-Tretroller betrunken in der Probezeit (oder unter 21 J.)

Richtig teuer wird es für Fahrer, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind.

  • In der Probezeit oder unter 21 Jahre mit
    • mehr als 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld und 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
      • zum zweiten Mal: 1.000 Euro Bußgeld + 2 Punkte +3 Monate Fahrverbot
      • zum dritten Mal: 1.500 Euro Bußgeld + 2 Punkte +3 Monate Fahrverbot

Bußgeld beim Tuning von E-Tretrollern

Das Tuning eines E-Tretrollers ist grundsätzlich erlaubt, wenn die in Deutschland geltende Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h nicht überschritten wird, die Betriebserlaubnis (ABE) dadurch nicht erlischt und sicherheitsrelevante Anforderungen durch Tuning-Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Ist dies nicht der Fall, kommen Sanktionen zum Tragen.

  • Vorschriftswidrige Schalleinrichtung (Hupe): 15 €
  • Vorschriftswidrige lichttechnische Einrichtungen (Licht, Lampe): 20 €
  • Verstoß gegen sonstige Sicherheitsanforderungen: 25 €

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