
Bauteile mit E-Kennzeichen dürfen ohne ABE/EBE verbaut werden!
Das ECE-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung) ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
ECE-Prüfzeichen wurden von der Economic Commission for Europe (ECE) 1958 ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine Kennzeichnung für genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Alle Länder, die am ECE-Prüfverfahren teilnehmen, erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Wer stellt ECE-Prüfzeichen für Produkte aus?
In den einzelnen Ländern sind die jeweiligen Kraftfahrtzeug-Behörden für die Ausstellung von ECE-Prüfzeichen verantwortlich.
Welche Länder nehmen am ECE-Verfahren teil?
- 1 Deutschland
- 2 Frankreich
- 3 Italien
- 4 Niederlande
- 5 Schweden
- 6 Belgien
- 7 Ungarn
- 8 Tschechische Republik
- 9 Spanien
- 10 Serbien (früher Kennzahl für Jugoslawien)
- 11 Vereinigtes Königreich
- 12 Österreich
- 13 Luxemburg
- 14 Schweiz
- 15 – (vormals DDR)
- 16 Norwegen
- 17 Finnland
- 18 Dänemark
- 19 Rumänien
- 20 Polen
- 21 Portugal
- 22 Russische Föderation
- 23 Griechenland
- 24 Irland
- 25 Kroatien
- 26 Slowenien
- 27 Slowakei
- 28 Belarus
- 29 Estland
- 30 Republik Moldau
- 31 Bosnien und Herzegowina
- 32 Lettland
- 34 Bulgarien
- 35 Kasachstan
- 36 Litauen
- 37 Türkei
- 39 Aserbaidschan
- 40 Nordmazedonien
- 42 Europäische Union
- 43 Japan
- 45 Australien
- 46 Ukraine
- 47 Südafrika
- 48 Neuseeland
- 49 Zypern
- 50 Malta
- 51 Republik Korea
- 52 Malaysia
- 53 Thailand
- 54 Albanien
- 55 Armenien
- 56 Montenegro
- 57 San Marino
- 58 Tunesien
- 60 Georgien
- 62 Ägypten
- 63 Nigeria
Für welche Baugruppen gibt es einheitliche ECE-Prüfzeichen?
Am verbreitetsten sind Kennzeichen für Blinker und Leuchten. Doch es gibt auch ECE-Kennzeichen (Prüfzeichen) für Spiegel.
ECE-Prüfzeichen gelten in allen teilnehmenden Ländern
Das E-Kennzeichen besteht aus einem großen Kreis mit einem „E“ und einer Zahl, die das Land angibt, in welchem das Prüfzeichen gewährt wurde.
Das E-Kennzeichen besagt, dass die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde.
Ein Bauteil mit einem E-Kennzeichen darf in allen Ländern, die ECE-Prüfzeichen ausgeben, ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt, angebaut und betrieben werden. Ein Bauteil (z.B. Blinker, Spiegel) mit einer E-Kennung benötigt weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EBE / ABE , solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Die Anerkennung der E-Kennzeichnung ist in Deutschland in § 21a der StVZO festgehalten.
Was nützt mir ein E-Kennzeichen?
Beispiel: Wenn ein Spiegel ein ECE-Prüfzeichen für die Verwendung an einem E-Tretroller (E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug) besitzt, erlischt die ABE eines Elektrotretrollers nicht, wenn dieser Spiegel nachträglich angebaut wird.
Jede bauliche Veränderung an einem Fahrzeug läßt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen – es sein, das Bauteil verfügt über eine typengebundene Zulassung, ein ECE-Prüfzeichen.
Ohne E-Kennzeichen der Bauteile eines E-Scooters gibt es keine EBE oder ABE in Deutschland. Wenn Du einen Blinker ohne ECE-Prüfzeichen verbaust, erlischt Deine ABE und infolgedessen die Haftpflichtversicherung deines E-Scooters..