Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für E-Scooter

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Was ist eine/die Einzelbetriebserlaubnis (EBE)?

Wer einen aus China importieren Elektro-Scooter (E-Tretroller) auf öffentlichen Straßen fahren möchte, benötigt eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE).

Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) reglementiert Anforderungen an ein Elektrokleinstfahrzeugen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Nur, wenn ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, darf es am Straßenverkehr teilnehmen. Zu diesen Anforderungen gehört eine Betriebserlaubnis.

Eine Betriebserlaubnis ist eine Erlaubnis zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs. Unterschieden wird zwischen:

  • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Einzelbetriebserlaubnis (EBE)

Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird von einer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt. Beispiel:

  • ein selbst konstruiertes Fahrzeug,
  • Import eines Fahrzeuges (z.B. E-Scooter), welches noch keine Zulassung in Deutschland hat.

Die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis erfolgt aufgrund des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Erstellung dieses Gutachtens wird in den alten Bundesländern durch den TÜV und in den neuen Bundesländern durch die DEKRA durchgeführt.

Erfüllt der E-Tretroller alle Voraussetzungen, bescheinigt der TÜV/ DEKRA den ordnungsgemäßen Zustand in Form eines Gutachtens. Dieses Gutachten benötigt die Zulassungsstelle, um Fahrzeugdokumente auszustellen, mit denen bei einer Versicherung die E-Scooter Haftpflichtversicherung abgeschlossen und das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden kann.

Weitere Voraussetzungen für eine EBE

Wenn für einen Elektrokleinstfahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden soll, muss das betreffende Fahrzeug in aller Regel noch andere Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung zur Beantragung einer EBE für den importierten „China-Roller“ ist die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Nachweis).

ECE-R10 (EMV-Nachweis für Kfz)

Viele Hersteller aus Fernost haben zwar eine „CE-Kennung“, aber sie genügt nicht bei Fahrzeugen, da die Prüfanforderungen für Fahrzeuge deutlich höher und aufwendiger sind. Eine CE-Kennung genügt für elektrisches Spielzeug und Lampen, aber wer für sein importiertes Elektrokleinfahrzeug eine EBE beantragen möchte, muss den Hersteller nach einem Nachweis gemäß ECE-R10 (EMV-Nachweis für Kfz) fragen. Erst wenn der gekaufte E-Tretroller auch einen EMV-Nachweis hat, kann TÜV oder DEKRA ein Gutachten und im Erfolgsfall eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen.

Allerdings sollte der Käufer sich nicht auf allgemeine „Versprechen“ und Erklärungen verlassen. Eine „gleichwertige“ Bescheinigung ist in Deutschland nicht dasselbe wie ein EMV-Nachweis für ein KFZ nach ECE-R10.

Sicherheit vor Manipulationen

Ein notwendiger Prüfpunkt beim Gutachten von TÜV / DEKRA ist die „Anti-Manipulations-Sicherheit“. Der Scooter darf nicht mittels einfacher mechanischer Manipulationen oder öffentlicher Apps „frisiert“ werden können. Der E-Tretroller muss vom Werk aus auf 20 km/h und 500 Watt Motorleistung begrenzt sein.

Die Beleuchtung des E-Scooters

Die Beleuchtung wird oft mit einfachen LED-Leuchten realisiert, die nicht den deutschen KFZ-Vorschriften entspricht. Denn um deutsche Kfz-Anforderungen zu erfüllen, muss ein Prüfzeichen (E-Kennzeichen) vorhanden sein.

Ist keine Beleuchtung mit so einem ECE-Prüfzeichen vorhanden, muss die existierende Beleuchtung ersetzt werden.

Kosten (Preis) einer Einzelbetriebserlaubnis für E-Tretroller

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der importierte Elektro-Scooter von TÜV / DEKRA begutachtet und eine EBE erteilt werden. Die Kosen belaufen sich auf ca. 300 bis 400 Euro. Doch oft ist ein Gutachten zur Einzelbetriebserlaubnis wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn es übersteigt nicht selten die Kosten eines neuen E-Scooters mit serienmäßiger ABE.

Wenn die EBE erlöscht

Die EBE kann auch wieder erlöschen. Eine erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, außer es werden Veränderungen am Fahrzeug (etwa Sitz-Montage an einem E-Tretroller) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) deines Elektro-Tretrollers. Selbst der Anbau eines zusätzlichen Lithium-Ionen-Akkus führt zum Erlöschen der Einzelbetriebserlaubnis. Ist die EBE weg, der E-Scooter nicht mehr versichert, wird es bei einer Kontrolle richtig teuer.