Rechtliches zu Elektromobilen (Krankenfahrstühle)

Elektromobil Gesetze schneller fahren
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Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Diese Frage ist berechtigt und führt letztendlich zu mehr Verständnis bezüglich gesetzlicher Vorschriften. Kann ein Senioren-Scooter mit einem Gokart gleichgesetzt werden? Oder eher mit einem zweirädrigen Elektroscooter, einem E-Roller? Darf ein Scooter für Senioren Spikes im Winter verwenden, um von mehr Traktion im Schnee zu profitieren?

Wir reden über typische „Elektrische Senioren Rollstühle“. In der Wikipedia werden sie als „Krankenfahrstuhl“ bezeichnet. Ein Krankenfahrstuhl ist ein motorisierter Rollstuhl. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert einen Krankenfahrstuhl als

  • Einsitziges, zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb.
  • Die Leermasse – ohne Fahrer – darf 300 Kg nicht überschreiten.
  • Die Gesamtmasse (Fahrzeug + Fahrer + Zuladung/Anhänger) darf 500 kg nicht überschreiten.
  • Die maximale Höchstgeschwindigkeit ist 15 km/h.
  • Die Breite des Fahrzeug beträgt maximal 110 cm.

Krankenfahrstühle (im Sinne Fahrerlaubnis-Verordnung) können ohne Fahrerlaubnis gefahren werden und benötigen keine Versicherung – wenn sie nicht mehr als 6 Km/h Spitzengeschwindigkeit haben. Ist die Höchstgeschwindigkeit größer als 6 km/h, sind Krankenfahrstühle versicherungspflichtig und müssen ein Versicherungskennzeichen führen.
Krankenfahrstühlen dürfen nach § 24 StVO Gehwege und Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren.

Bei Fahrten auf Privatgelände (Bauernhof, Garten) gellten diese Bestimmungen nicht – hier darf jeder basteln, bauen und fahren, was er möchte.

Rechtliches zum Fahren und Modifizieren eines Elektromobils

Regelmäßig winken „besorgte Mitmenschen“ mit dem erhobenen Zeigefinger, wenn es um Modifikationen, Veränderungen an Kraftfahrzeugen geht, weshalb ich an dieser Stelle dieses Thema etwas (nicht umfassend) beleuchten möchte. Denn es ist z.B. auch wichtig, wo überhaupt das Elektromobil gefahren werden soll. Danach kann die Frage, ob ich mein Rentner-Elektromobil schneller machen darf, beantwortet werden.

Wer darf ein Senioren-Elektromobil fahren?

Grundsätzlich ist zum Fahren eines Seniorenmobils (Elektromobils) kein Behindertenausweis oder ähnliches erforderlich. Auch gesunde Personen dürfen einen E-Rollstuhl kaufen und fahren.

Benötige ich einen Führerschein, Fahrerlaubnis zum Fahren eines Senioren-Elektromobil?

Ein elektrischer Krankenfahrstuhl (wozu Seniorenmobile, Elektrobile usw. zählen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren gefahren werden. Ein Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 10 km/h darf auch von jüngeren Personen gefahren werden.

Ab wann muss ich das Senioren-Elektromobil anmelden und Steuern zahlen?

Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind versicherungspflichtig in Form einer Haftpflichtversicherung. Die Plakette muss – ähnlich wie bei einem E-Scooter – sichtbar hinten am Fahrzeug angebracht werden.
Für Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h besteht keine Versicherungspflicht.

Gesetzlichen Vorschriften für Fahrten auf Privatgelände

Ein Bekannter möchte mit seinem schneller gemachten INVACARE Elektromobil auf seinem Bauernhof fahren, ihn als kleine Zugmaschine einsetzen – das darf er.

Solange er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, sich außerhalb der StVO bewegt, darf er ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung über sein Grundstück „düsen“, womit auch immer er möchte. Selbst wenn er den schwachen Elektromotor durch ein handliches Düsentriebwerk (Jet Engine) ersetzt.

Gesetzlichen Vorschriften für Fahrten auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen

Wer seinen Elektroscooter, Krankenrollstuhl schneller machen und trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss hingegen einiges beachten.


Haftpflichtversicherung für Krankenfahrstühle

Wer mit (auch getunten) Elektromobil schneller als 6Km/fahren möchte, muss ihn laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)versichern. Die Versicherungskosten belaufen sich auf 20 bis 30 Euro jährlich und sind abhängig von der Höchstgeschwindigkeit (15 oder 30 Km/h)


Fahrerlaubnispflicht für Krankenfahrstühle

Bis 15 Km/h benötigst du im Straßenverkehr keinen Führerschein.


Darf ich an meinem elektrischen Krankenfahrstuhl verbauen, was ich will?

Wenn Du am Straßenverkehr teilnehmen möchtest – NEIN. Alle Elektromobile, die über 6 km/h fahren – UND AM STRASSENVERKEHR TEILNEHMEN – werden mit einer sogenannten ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) geliefert. Die „Genehmigung“ legt klare Grenzen fest, WAS verändert werden darf. Ein nachträglicher Anbau einer LED-Beleuchtung am Unterboden gehört beispielsweise nicht dazu. Du darfst auch den in der allgemeinen Betriebserlaubnis genehmigten Elektromotor nicht gegen einen stärkeren Motor austauschen, um den Elektroscooter schneller zu machen.

Darf ich an meinem elektrischen Krankenfahrstuhl schneller machen?

Wenn Du am Straßenverkehr mit mehr als 6Km/h teilnehmen möchtest, darfst du am Elektromobil (Krankenfahrstuhl) nichts verändern, dass (nur) laut allgemeiner Betriebserlaubnis „erlaubt“ wurde.

Eine allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird dem Hersteller in Form einer Typgenehmigung erteilt. Alle der Typgenehmigung entsprechenden Fahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung, mittels derer der Nachweis erbracht werden kann, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht und geführt werden kann.

Ein am Straßenverkehr teilnehmendes Seniorenmobil darfst du offiziell und legal nur über die Software des Elektromobil schneller machen. Der Haken dabei ist: Der Hersteller erlaubt der Software nur ein Entdrosseln einer softwaremäßigen Geschwindigkeitsbeschränkung. Dies ist der Fall bei dem Elektromobil Leo der Firma INVACARE. Die Software verfügt über zwei Fahrprofile – einem 6 und einem 8 Km/h Modus.

Doch wie erwähnt – ein Elektroroller darf auf Privatgelände getunt und gefahren werden, bis der Mechaniker kommt.

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