Typgenehmigung (Kraftfahrzeug, E-Scooter/Tretroller): Was ist das?

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Typgenehmigung

Nachdem ein Fahrzeugtyp alle erforderlichen Tests und Prüfungen erfolgreich durchlaufen hat, wird vom zuständigen Amt oder einer zugelassenen Organisation ein Typgenehmigungszertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und für den Verkauf und die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.

Was ist eine Typgenehmigung?

Eine Typgenehmigung ist eine Genehmigung für ein Produkt, das nach gleicher Bauart seriell oder typisiert hergestellt oder mit gleicher Konstruktion an mehreren Stellen errichtet werden soll. Die Typgenehmigung wird von einer Zulassungs-, Prüf- oder Genehmigungsbehörde erteilt und bescheinigt, dass das Produkt alle Anforderungen für das Inverkehrbringen erfüllt.

Im Bereich der Kraftfahrzeuge wird die Typgenehmigung auch als EG-Typgenehmigung bezeichnet. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung von neuen Fahrzeugmodellen in der Europäischen Union. Die EG-Typgenehmigung wird von einer der 27 EU-Mitgliedstaaten erteilt, die dann auch für die Überwachung des Fahrzeugtyps zuständig ist.

Die Typgenehmigung umfasst eine Reihe von Prüfungen, die die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs gewährleisten sollen. Dazu gehören unter anderem Prüfungen der Bremsanlage, der Beleuchtung, der Abgasemissionen und des Kraftstoffverbrauchs.

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Im Zusammenhang zur Typgenehmigung bei einem E-Tretroller steht auch der Begriff ABE und EBE, wenn es um die Betriebserlaubnis geht.

Zweck der Typgenehmigung

Die Typgenehmigung ist ein wichtiger Baustein für den Verbraucherschutz. Sie soll sicherstellen, dass alle auf dem europäischen Markt erhältlichen Fahrzeuge den gleichen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen.

Verfahren zur Erteilung einer Typgenehmigung

Das Verfahren zur Erteilung einer Typgenehmigung ist in der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, Systemen, Bauteilen und Einbauteilen, die für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen bestimmt sind, geregelt.

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Typgenehmigung bei einer der zuständigen Behörden in einem EU-Mitgliedstaat. Der Antragsteller muss dem Antrag eine Reihe von Unterlagen beifügen, darunter eine Beschreibung des Fahrzeugtyps, die Prüfergebnisse und eine Erklärung der Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den geltenden Anforderungen.

Die zuständige Behörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei positiver Prüfung wird die Typgenehmigung erteilt. Die Typgenehmigung gilt für eine bestimmte Anzahl von Jahren, die vom Hersteller festgelegt wird.

In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig für die Erteilung und Überwachung von Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge.