Erlaubte E-Scooter Modifikation | zulässige Veränderungen am E-Tretroller

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Erlaubte E-Tretroller Modifikationen und Tuning

Bei ungenehmigten baulichen Änderungen am E-Scooter erlischt die Zulassung und der Versicherungsschutz.

Von der Optik her darf ein E-Tretroller durch farbgebende Mittel oder Aufkleber verändert werden. Wenn es an den Aufbau des Rollers geht, sind ganz viele Grenzen gesetzt und vieles ist verboten.

Doch zum Glück ist nicht alles verboten und Individualisten haben durchaus etwas Spielraum ihren E-Tretroller zu personalisieren und (in Grenzen) auch zu verbessern.

Wichtiger Unterschied: Vom Hersteller verbaute Bauteile (Blinker) sind durch die ABE abgedeckt. Nachgerüstete Bauteile nicht.

Handyhalterung am Lenker anbauen – erlaubt

Wenn Du ein Smartphone an der Lenkstange nutzen möchtest, musst du eine Handyhalterung am Lenker anbauen, montieren. Das ist ausdrücklich erlaubt, funktionieren viele E-Scooter doch nur mit einer App auf einem Smartphone.

Halterung für Trinkflasche – erlaubt

Was weitverbreitet bei einem Fahrrad ist, wird auch bei den neuen Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Tretroller und E-Scooter, erlaubt. Eine Halterung für eine Trinkflasche ist nicht genehmigungspflichtig und führt nicht zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).

Lenkertasche für den Elektro-Tretroller – erlaubt

Mit der Tasche am Lenker verhält es sich analog wie mit der Trinkflasche am Lenker. Eine kleine Tasche für das Nötigste verursacht keine Probleme. Ein Ikea-Beutel am Lenker, in welchen neben einem Kasten Bier zusätzlich 10 Kilo Kartoffeln reinpassen, dürfte ein Problem verursachen.

Wechsel der Griffe – erlaubt

Selbstverständlich dürfen Griffe ersetzt, gewechselt, umgetauscht werden.

Bremslicht anbringen – verboten

Es handelt sich beim Nachrüsten von Bremslichtern (Schlussleuchten) um eine bauliche Veränderung am E-Scooter, was zur Erlöschung der ABE und der E-Scooter Haftpflicht führt.

Reflektoren nachrüsten – erlaubt, wenn ….

Das Ankleben von Reflektoren ist erlaubt, wenn der Reflextor (Katzenauge) eine E-Nummer (ECE-Kennzeichen) besitzt.

Rückspiegel am Lenker anbauen – erlaubt, wenn ….

  • E-Kennung (ECE-Prüfzeichen) vorliegt und die Lenker-Breite nicht 70 cm übersteigt!

Der Anbau eines Rückspiegels am Elektro-Tretroller ist erlaubt, wenn der Spiegel über ein ECE-Prüfzeichen (auch E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung) verfügt. Derart zertifizierte Anbauteile kannst Du an Deinen Scooter anbauen, ohne Deine ABE (Betriebserlaubnis) zu verlieren.

Achte auch darauf, daß durch den anbau des Spiegels nicht die Breite deines Lenkers vergrößert wird.

Blinker nachrüsten, anbauen – verboten

Es handelt sich beim Nachrüsten von Blinkern um eine bauliche Veränderung am E-Scooter, was zur Erlöschung der ABE und der E-Scooter Haftpflicht führt.



Link: Bußgelder/ Strafen für E-Scooter Halter