E-Scooter (Lenker): Erlaubte Breite mit Spiegel

48c78998c0c14a7ba396c59d4f378e43

Maximale Breite E-Scooter Lenker

Wie breit darf ein e-Scooter sein?

Bestimmt der Lenker die Breite? Ja. Wenn von der maximalen Breites eines eScooters die Rede ist, orientiert sich dieser Wert nicht auf die Breite des Trittbrettes, sondern der Lenkstange.

firefox 2022 09 13 12 10 38

E-Scooter Breite laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Handelt es sich bei einem E-Scooter überhaupt um ein Kraftfahrzeug? Ja, auch ein E-Tretroller ist dank seines motorisierten Antriebes ein Kraftfahrzeug, wenn auch ein recht kleines.

In der StVZO beschreibt der § 32, wie bei einem Kraftfahrzeug die Fahrzeugbreite zu messen ist. Spiegel dürfen demnach ausdrücklich nicht in die Berechnung der Fahrzeugbreite einfließen.

Verwechslungsgefahr: Die StVZO ist nicht dasselbe wie die StVO!
StVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVO = Straßenverkehrs-Ordnung

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)wird nur die Breite des Fahrzeuges angegeben, ohne Bauteile wie Spiegel und Dachgepäckträger zu berücksichtigen.

§ 32 StVZO, Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
„Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:
6. Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht …

Diese Vorschrift – und weil ein E-Scooter ebenfalls ein Kraftfahrzeug darstellt – verleitet zu der Annahme, dass bei einem elektrischen Tretroller die Spiegel ebenfalls nicht berücksichtigt werden müssen. Doch das ist ein Irrtum.

E-Scooter Breite laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Ist die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für Fragen zur Breite eines E-Scooters überhaupt zuständig? Nein!

Ein Elektrokleinstfahrzeug – ein E-Scooter – ist auch ein Kraftfahrzeug, doch ist für Elektrokleinstfahrzeuge die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und nicht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)zuständig.

firefox 2022 09 13 13 06 05
Vergrößern

Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird von der Gesamtbreite eines E-Scooters ausgegangen. Die Gesamtbreite ergibt sich aus der Breite des Lenkers und seiner darüber hinaus ragenden Anbauteile.

Die Gesamt-Breite eines E-Scooters darf inkl. Rückspiegel am Lenker nicht größer als 700 mm sein.

Anmerkung zu angebauten Fahrradspiegeln

Achtet darauf, dass der nachgerüstete Fahrradspiegel ein ECE-Prüfzeichen besitzt, ein sogenanntes E-Kennzeichen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen